Freistellungsauftrag & Steuerbescheinigung.

Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig.

Zinseinkünfte beziehungsweise Kapitalerträge sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Sie werden pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Das Einbehalten der Abgeltungsteuer entfällt, wenn dem jeweiligen Kreditinstitut ein gültiges und ausreichendes Steuerbefreiungsdokument (Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung) vorliegt. Erfahren Sie hier, wie Sie den Freistellungsauftrag einfach und schnell in unserem Online-Center erteilen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Anlegern in Deutschland, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Freibetrag (1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete) von der Abgeltungssteuer zu befreien. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, nimmt sie automatisch einen Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vor.

Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag?

Am schnellsten und bequemsten erteilen Sie Ihren Freistellungsauftrag in unserem Online-Center. Nachdem Sie die dort gestellten Fragen beantwortet haben, werden Sie entweder durch das entsprechende Formular oder in Ihr Online-Banking geleitet. Bitte beachten Sie, dass uns Ihr Freistellungsauftrag bis zum 10. Dezember des Jahres vorliegen sollte.

Nachdem Sie Ihren Freistellungsauftrag erteilt haben, können Sie ihn jederzeit im Online-Banking unter Mein BankingSelf-ServicesFreistellungsdaten oder in der Banking-App unter Self-ServicesFreistellungsdaten einsehen.

Wann erhalte ich meine Steuerbescheinigung und wo finde ich sie?

Die Steuerbescheinigung wird Ihnen automatisch im März des nachfolgenden Jahres im Postfach Ihres Online-Bankings bzw. Ihrer Banking-App zur Verfügung gestellt. Sie finden die Steuerbescheinigung unter Mein BankingPostfachKorrespondenz. Der Ausdruck Ihrer Steuerbescheinigung ist als Ausfertigung für das Finanzamt gültig und ersetzt den Versand per Post.

In einigen Fällen (minderjährige Kontoinhaber, telefonische Kontoführung, etc.) erfolgt der Versand des Originals Ihrer Steuerbescheinigung per Post an die hinterlegte Anschrift bzw. Versandadresse.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) können natürliche Personen oder bestimmte Unternehmen beantragen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist dann nicht gegeben, wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden. Die Prüfung und Ausstellung wird vom zuständigen Finanzamt vorgenommen.

Die NV-Bescheinigung gilt für maximal drei Jahre und wird bei Eingang rückwirkend zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres berücksichtigt. Bisher abgeführte Beträge werden automatisch erstattet.

Ihre NV-Bescheinigung können Sie uns ganz bequem online über die Upload-Seite einreichen. Alternativ können Sie sie uns per Post zusenden.

Weitere Informationen zu der Funktionsweise und den gesetzlichen Grundlagen des Freistellungsauftrags erhalten Sie im entsprechenden Artikel unseres Finanzlexikons.

Zum Artikel "Freistellungsauftrag"

Fragen & Antworten zu Steuern und Freistellung.

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