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Finanzen verstehen. Zukunft gestalten.
  • 26.10.2026
  • 6 Minuten

Konto gehackt – was tun bei Online-Banking-Betrug?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unbekannte Überweisungen, unerwartete TAN-Anfragen oder veränderte Zugangsdaten können Anzeichen dafür sein, dass Ihr Online-Banking gehackt wurde.
  • Bei Verdacht auf ein gehacktes Konto sollten Sie umgehend Ihre Bank informieren, den Online-Banking-Zugang sperren lassen und verdächtige Zahlungen melden.
  • Wer bei einem gehackten Konto für den Schaden haftet, hängt unter anderem davon ab, ob eine Zahlung autorisiert und Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Sämtliche Sorgfaltspflichten finden Sie in den Geschäftsbedingungen.

Online-Banking gehackt: Welche Anzeichen gibt es?

Ein gehacktes Bankkonto ist nicht immer sofort offensichtlich. Häufig bemerken Betroffene den unbefugten Zugriff erst, wenn bereits eine unbekannte Transaktion auf dem Konto erscheint. Es gibt jedoch verschiedene Anzeichen für gehacktes Online-Banking, bei denen Sie aufmerksam werden sollten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen, die Sie nicht kennen
  • TAN- oder Freigabeanfragen für Vorgänge, die Sie nicht selbst gestartet haben
  • Benachrichtigungen über unbekannte Anmeldungen oder Geräte
  • ein plötzlich nicht mehr funktionierendes Passwort oder ein gesperrter Zugang
  • Änderungen an persönlichen Daten, Kontaktdaten oder Sicherheitseinstellungen, die nicht von Ihnen vorgenommen wurden
  • ungewöhnliche Nachrichten oder vermeintliche Sicherheitswarnungen Ihrer Bank

Nicht jedes dieser Anzeichen bedeutet automatisch, dass das Bankkonto gehackt wurde. Trotzdem sollten Sie verdächtige Aktivitäten ernst nehmen und im Zweifel von Ihrer Bank überprüfen lassen.

Bankkonto gehackt: Was tun?

Wenn Sie feststellen oder vermuten, dass Ihr Konto gehackt wurde, zählt vor allem eines: Handeln Sie möglichst schnell. Informieren Sie Ihre Bank auch dann, wenn noch kein finanzieller Schaden erkennbar ist. So können gegebenenfalls weitere Zugriffe oder Zahlungen verhindert werden. Folgende Schritte sollten Sie befolgen:

  1. Online-Banking und Karten sperren lassen.

    Kontaktieren Sie zunächst Ihre Bank über die offiziellen Kontaktmöglichkeiten und schildern Sie den Verdacht. Lassen Sie bei Bedarf Ihren Online-Banking-Zugang sowie betroffene Debit- oder Kreditkarten sperren.

    Viele Karten und Zugänge zum Online-Banking lassen sich außerdem über den Sperr-Notruf 116 116 sperren. Welche Zahlungsinstrumente darüber gesperrt werden können, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.

    Wichtig: Nutzen Sie nicht die Telefonnummer oder einen Link aus einer verdächtigen E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht. Rufen Sie die Website oder App Ihrer Bank stattdessen selbst auf oder verwenden Sie eine Ihnen bereits bekannte Telefonnummer.
  2. Kontobewegungen kontrollieren.

    Prüfen Sie anschließend sorgfältig Ihre aktuellen Kontoumsätze. Achten Sie nicht nur auf größere Überweisungen, sondern auch auf kleinere unbekannte Abbuchungen.
     
    Dokumentieren Sie verdächtige Vorgänge möglichst genau, beispielsweise durch Kontoauszüge oder Screenshots. Notieren Sie Betrag, Datum, Zahlungsempfänger und weitere verfügbare Informationen zur Transaktion.
  3. Unberechtigte Zahlungen sofort melden.

    Entdecken Sie eine Zahlung, die Sie nicht veranlasst oder freigegeben haben, sollten Sie diese Ihrer Bank unverzüglich als nicht autorisiert melden.
     
    Bei einer bereits ausgeführten Überweisung kann die Bank außerdem prüfen, ob noch ein Rückruf oder eine andere Maßnahme möglich ist. Ob das Geld tatsächlich zurückgeholt werden kann, hängt jedoch vom Einzelfall und insbesondere davon ab, wie weit die Zahlung bereits verarbeitet wurde.
     
    Wichtig: Nach § 676b BGB müssen Ansprüche wegen nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge grundsätzlich innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung geltend gemacht werden. Voraussetzung für den Beginn dieser Frist ist, dass die Bank die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Zahlungsvorgang gemäß Artikel 248 §§ 7, 10 oder 14 EGBGB bereitgestellt hat. Erfolgt diese Unterrichtung erst später, beginnt die Frist entsprechend später.
     
    Dennoch sollten Betroffene nicht abwarten: Je schneller sie ihre Bank über einen verdächtigen Zahlungsvorgang informieren, desto eher lassen sich weitere Schäden verhindern.
  4. Zugangsdaten ändern und weitere Konten prüfen.

    Haben Sie noch Zugriff auf Ihr Online-Banking, ändern Sie nach Rücksprache mit Ihrer Bank die betroffenen Zugangsdaten. Nutzen Sie dafür nach Möglichkeit ein vertrauenswürdiges Gerät.

    Haben Sie dasselbe oder ein ähnliches Passwort auch für andere Dienste verwendet, sollten Sie diese Passwörter ebenfalls ändern. Besonders wichtig ist das E-Mail-Konto: Wer Zugriff darauf erhält, kann unter Umständen Passwörter weiterer Online-Dienste zurücksetzen und so zusätzliche Accounts übernehmen.
  5. Geräte auf Schadsoftware überprüfen.

    Ist unklar, wie Kriminelle an Ihre Zugangs- und Kontodaten gelangt sind, sollten auch Computer, Tablet und Smartphone überprüft werden. Halten Sie Betriebssystem, Browser und Sicherheitssoftware aktuell und entfernen Sie unbekannte Apps oder Programme.
    Haben Sie auf Aufforderung einer unbekannten Person eine Fernwartungssoftware installiert oder jemandem Zugriff auf Ihr Gerät gewährt, informieren Sie darüber ebenfalls Ihre Bank.
  6. Beweise sichern und Anzeige erstatten.

    Bewahren Sie verdächtige E-Mails, SMS, Chatverläufe und weitere Informationen zum Betrugsversuch auf. Auch Screenshots, Telefonnummern, Links und Transaktionsdaten können später wichtig sein.
     
    Ist bereits ein finanzieller Schaden entstanden oder wurden Ihre Daten missbraucht, ist dieser Vorfall zudem bei der Polizei anzuzeigen. Eine Strafanzeige kann je nach Bundesland auch über die zuständige Online-Wache gestellt werden.

     

Wie wird ein Bankkonto überhaupt gehackt?

In vielen Fällen wird nicht das technische System der Bank selbst gehackt. Stattdessen versuchen Kriminelle, Zugangsdaten oder Zahlungsfreigaben der Kontoinhaber zu erlangen. Eine der bekanntesten Methoden ist Phishing.

Dabei erhalten Betroffene beispielsweise eine E-Mail oder SMS, die scheinbar von ihrer Bank stammt. Über einen Link gelangen sie auf eine täuschend echt aussehende Login-Seite und werden aufgefordert, ihre Zugangsdaten einzugeben. Diese landen jedoch bei den Betrügern.

Daneben kommen weitere Betrugsmaschen infrage:

  • Smishing: Phishing über SMS oder Messenger-Nachrichten
  • Vishing: Betrugsanrufe, bei denen sich Kriminelle beispielsweise als Bankmitarbeitende ausgeben
  • Schadsoftware: Programme oder Apps, die sensible Informationen ausspähen
  • Fernzugriff: Betrüger bringen Betroffene dazu, ihnen über vermeintliche Fernwartungsprogramme Zugriff auf Smartphone oder Computer zu gewähren
  • Gestohlene Zugangsdaten: Passwörter können beispielsweise aus Datenlecks stammen und bei mehrfacher Verwendung auch für andere Accounts ausprobiert werden.

Besonders vorsichtig sollten Sie werden, wenn angebliche Bankmitarbeitende Zeitdruck aufbauen und die Herausgabe von PIN, Passwort oder TAN beziehungsweise die Freigabe einer vermeintlichen Sicherheitsmaßnahme verlangen.

Konto gehackt: Wer haftet für den entstandenen Schaden?

Bei einem gehackten Konto hängt die Haftung davon ab, ob eine Zahlung autorisiert wurde und ob Sie Ihre Sorgfaltspflichten eingehalten haben.

Nicht autorisierte Zahlungen muss der Zahlungsdienstleister nach § 675u BGB grundsätzlich unverzüglich erstatten. Nach § 675v BGB ist die Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments grundsätzlich auf 50 Euro begrenzt. In bestimmten Fällen entfällt die Haftung sogar vollständig. Wer seine Sorgfaltspflichten jedoch vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann für den gesamten Schaden haften.

Grobe Fahrlässigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn jemand seine PIN zusammen mit der Bankkarte aufbewahrt und dadurch einen Missbrauch ermöglicht. Ob tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt jedoch immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Was gilt, wenn ich eine Zahlung selbst freigegeben habe?

Wurde eine Zahlung aufgrund einer Täuschung selbst bestätigt, kann die rechtliche Situation anders aussehen als bei einer nicht autorisierten Transaktion.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Betrüger Sie dazu bringen, selbst eine Überweisung vorzunehmen oder einen Zahlungsvorgang per TAN oder Banking-App freizugeben. Schildern Sie Ihrer Bank deshalb möglichst genau, wie die Zahlung zustande kam. Ob ein Erstattungsanspruch besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Was ist der Unterschied zwischen Überweisung und Lastschrift?

Nicht jede unbekannte Kontobelastung muss auf ein gehacktes Online-Banking zurückgehen. Deshalb lohnt es sich, zunächst zu prüfen, um welche Zahlungsart es sich handelt.

Bei einer SEPA-Basislastschrift besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb von acht Wochen ab Belastung eine Erstattung zu verlangen. Bei einer nicht autorisierten Lastschrift gelten andere gesetzliche Regelungen.

Eine Überweisung lässt sich dagegen nicht ohne Weiteres zurückholen, sobald sie ausgeführt wurde. Entdecken Sie eine unbekannte oder betrügerisch veranlasste Überweisung, sollten Sie deshalb unmittelbar Ihre Bank kontaktieren. Sie kann prüfen, welche Maßnahmen noch möglich sind.

So schützen Sie Ihr Online-Banking vor Angriffen.

Hundertprozentigen Schutz vor Online-Banking-Betrugsversuchen gibt es nicht. Einige grundlegende Sicherheitsmaßnahmen können das Risiko eines erfolgreichen Angriffs jedoch deutlich reduzieren:

1. Sichere und einzigartige Passwörter verwenden: Verwenden Sie für Online-Konten unterschiedliche, starke Passwörter. So verhindern Sie, dass ein bei einem anderen Anbieter gestohlenes Passwort automatisch auch den Zugriff auf weitere Accounts ermöglicht. Ein Passwortmanager kann dabei helfen, unterschiedliche Zugangs- und Kontodaten sicher zu verwalten.

2. TAN und Freigaben immer genau kontrollieren: Bestätigen Sie eine Transaktion erst, wenn diese wirklich von Ihnen selbst initiiert wurde, und nachdem Sie die angezeigten Informationen geprüft haben. Stimmen Betrag oder Zahlungsempfänger nicht mit dem von Ihnen beabsichtigten Vorgang überein, brechen Sie die Freigabe ab.

3. Banking-Seiten und Apps selbst aufrufen: Für sicheres Online-Banking öffnen Sie Ihren Account möglichst über die offizielle App oder geben Sie die bekannte Internetadresse Ihrer Bank selbst ein. Links in unerwarteten E-Mails oder SMS sollten Sie niemals für den Login verwenden.

4. Bei Zeitdruck misstrauisch werden: Aufforderungen wie „Ihr Konto wird in wenigen Minuten gesperrt“ oder „Bestätigen Sie sofort diese Sicherheitsmaßnahme“ sollen häufig dazu führen, dass Betroffene unüberlegt handeln.

Erhalten Sie eine ungewöhnliche Nachricht oder einen unerwarteten Anruf, beenden Sie den Kontakt und wenden Sie sich über einen Ihnen bekannten offiziellen Kommunikationsweg direkt an Ihre Bank.

5. Umsätze regelmäßig überprüfen: So fallen unbekannte Abbuchungen möglichst früh auf. Falls Ihre Bank Benachrichtigungen für Kontobewegungen oder Kartenzahlungen anbietet, können diese ebenfalls dabei helfen, ungewöhnliche Aktivitäten schnell zu erkennen.

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