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Finanzen verstehen. Zukunft gestalten.
  • 08.06.2026
  • 3 Minuten

Einlagensicherung: So ist Ihr Geld geschützt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Einlagensicherung schützt Ihr Guthaben bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank durch gesetzliche Regelungen.
  • Gemeinschaftskonten profitieren doppelt: Die Absicherung gilt pro Kontoinhaber, also bis zu 200.000 Euro bei zwei Personen.
  • Eine freiwillige Einlagensicherung ergänzt die gesetzliche Absicherung und bietet zusätzlichen Schutz für größere Beträge.
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Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich geregeltes System (Einlagensicherungsgesetz – EinSiG), das Ihr Bankguthaben vor Verlusten schützt, falls Ihre Bank zahlungsunfähig wird. In Deutschland sind alle Banken verpflichtet, Einlagen ihrer Kunden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person zu sichern.

Welche Einlagen sind geschützt?

Die Einlagensicherung umfasst unter anderem:

Nicht durch die Einlagensicherung geschützt, aber dennoch sicher, sind:

  • Wertpapiere wie Aktien oder Fonds: Diese zählen zum sogenannten Sondervermögen. Sie bleiben stets Ihr Eigentum und können bei einer Bankinsolvenz einfach zu einem anderen Institut übertragen werden.

Nicht geschützt sind hingegen:

  • Kryptowährungen
  • Ansprüche aus Lebensversicherungen

Wie funktioniert die Einlagensicherung in Deutschland?

In Deutschland gibt es zwei Arten der Einlagensicherung:

  1. Gesetzliche Einlagensicherung.
    Die gesetzliche Einlagensicherung ist verpflichtend für alle Banken in der EU. Sie garantiert, dass Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank abgesichert sind. Die Sicherung erfolgt über sogenannte Einlagensicherungsfonds, die von den Banken selbst finanziert werden.
  2. Freiwillige Einlagensicherung.
    Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele Banken eine freiwillige Einlagensicherung an. Diese sichert auch Beträge, die über die gesetzliche Grenze hinausgehen. In Deutschland sind viele private Banken Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, der deutlich höhere Summen absichert.

Sonderregel für kurzfristig hohe Einlagen.

Das Einlagensicherungsgesetz sieht einen temporär erhöhten Schutz vor, wenn Sie durch bestimmte Lebensereignisse kurzfristig über ungewöhnlich hohe Beträge verfügen. Stammt das Geld beispielsweise aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, einer Abfindung, Lebensversicherung oder einer Erbschaft, sind bis zu 500.000 Euro pro Person gesetzlich geschützt. Dieser erweiterte Schutz gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Gutschrift auf dem Konto. Danach greift wieder die reguläre Sicherungsgrenze.

Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten.

Wird ein Gemeinschaftskonto von mehreren Personen geführt, beispielsweise von Ehepartnern, gilt die Einlagensicherung hier pro Kontoinhaber. Das bedeutet, dass bei zwei Kontoinhabern insgesamt bis zu 200.000 Euro abgesichert sind.

Beispiel:

  • Ein Ehepaar hat ein Gemeinschaftskonto mit einem Guthaben von 150.000 Euro.
  • Da die Einlagensicherung pro Person gilt, sind die gesamten 150.000 Euro abgesichert.

Grenzen der Einlagensicherung.

Die Einlagensicherung bietet einen verlässlichen Schutz für Bankkunden, hat jedoch auch ihre Grenzen. Es ist wichtig, diese zu kennen, um mögliche Risiken besser einschätzen zu können.

Szenarien, in denen die Einlagensicherung nicht greift:

  • Betrug und kriminelle Aktivitäten: Die Einlagensicherung schützt nicht vor Verlusten durch Betrug, z. B. durch Phishing-Angriffe oder unautorisierte Überweisungen. Hier sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie starke Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung notwendig.
  • Wertpapiere und Investments: Die Einlagensicherung umfasst keine Wertpapiere wie Aktien, Fonds oder Anleihen. Verluste durch Kursrückgänge oder Insolvenzen von Emittenten sind nicht abgedeckt.

    Ihre Wertpapiere sind als Sondervermögen geschützt. Allerdings greift die Einlagensicherung nicht, wenn Aktien, Fonds oder Anleihen reguläre Kursverluste an der Börse erleiden oder der Herausgeber (Emittent) eines Wertpapiers insolvent geht.
  • Beträge über der gesetzlichen bzw. freiwilligen Einlagensicherung: Auch freiwillige Einlagensicherungsfonds haben Grenzen. Besonders hohe Einlagen, die über die maximal abgesicherten Beträge hinausgehen, sind nicht geschützt. Anleger sollten daher überlegen, ihr Vermögen auf mehrere Banken zu verteilen, um das Risiko zu minimieren.

Wie sicher ist Ihr Geld bei der Volkswagen Bank?

Die Volkswagen Bank unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland. Das bedeutet, dass Ihre Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person geschützt sind. Zusätzlich ist die Volkswagen Bank Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. (BdB), der weitere Sicherheit für größere Beträge bietet. Für private Anleger liegt die Sicherungsgrenze dieses freiwilligen Fonds aktuell bei maximal 3 Millionen Euro (Stand: Mai 2026).

Vertrauen in die Einlagensicherung.

Die Einlagensicherung ist ein zentraler Baustein für die Sicherheit Ihrer Geldanlage. Sie schützt Ihr Kapital zuverlässig bis zu 100.000 Euro pro Person und bietet bei vielen Banken durch freiwillige Sicherungssysteme zusätzlichen Schutz. Besonders Gemeinschaftskonten profitieren von der doppelten Absicherung.

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