Finanzen verstehen. Zukunft gestalten.
  • 30.07.2025
  • 7 Minuten

Private Rentenversicherung: sinnvoller Baustein der Altersvorsorge?

Die gesetzliche Rente ist und bleibt ein Dauerbrenner in der politischen Diskussion. Ob die gesetzlichen Vorsorgemodelle jedoch ausreichen werden, um den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern, ist fraglich. Die private Rentenversicherung könnte hier eine wichtige Ergänzung sein. Doch was gilt es dabei zu beachten und welche Variante passt zu wem?

Die staatliche Rente ist sicher – aber zu niedrig.

„Die Rente ist sicher.“ Norbert Blüms legendäres Zitat klingt immer noch vielen in den Ohren. Darauf könnte man aus heutiger Sicht entgegnen: „Die Worte hör‘ ich gern, allein mir fehlt der Glaube.“ Zwar ist die gesetzliche Rente nach heutigem Stand im eigentlichen Sinne sicher, doch deren Höhe für künftige Ruheständler denkbar ungewiss.

Regelmäßig feilen Politiker daher an der gesetzlichen Altersversorgung. Ob aber „Aktivrente“ und „Frühstart-Rente“ tatsächlich reichen, damit auch künftige Generationen halbwegs gut über die Runden kommt, dürfte zu Recht bezweifelt werden.

Immerhin soll die „Aktivrente“ dank lukrativer Steueranreize Ruheständler zum Weiterarbeiten animieren. Und die „Frühstart-Rente“ ist sozusagen der sanfte Einstieg in eine kapitalgedeckte und ergänzende Altersvorsorge, von der Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren profitieren sollen. Zumindest für die heutige Generation 50+ kommt die „Frühstart-Rente“ ein wenig zu spät, und ob diese Generation später die „Aktivrente“ nutzen möchte, wird kaum jemand aus dieser Altersklasse heute bereits wissen.

Die staatliche Rente ist sicher – aber zu niedrig.

„Die Rente ist sicher.“ Norbert Blüms legendäres Zitat klingt immer noch vielen in den Ohren. Darauf könnte man aus heutiger Sicht entgegnen: „Die Worte hör‘ ich gern, allein mir fehlt der Glaube.“ Zwar ist die gesetzliche Rente nach heutigem Stand im eigentlichen Sinne sicher, doch deren Höhe für künftige Ruheständler denkbar ungewiss.

Regelmäßig feilen Politiker daher an der gesetzlichen Altersversorgung. Ob aber „Aktivrente“ und „Frühstart-Rente“ tatsächlich reichen, damit auch künftige Generationen halbwegs gut über die Runden kommt, dürfte zu Recht bezweifelt werden.

Immerhin soll die „Aktivrente“ dank lukrativer Steueranreize Ruheständler zum Weiterarbeiten animieren. Und die „Frühstart-Rente“ ist sozusagen der sanfte Einstieg in eine kapitalgedeckte und ergänzende Altersvorsorge, von der Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren profitieren sollen. Zumindest für die heutige Generation 50+ kommt die „Frühstart-Rente“ ein wenig zu spät, und ob diese Generation später die „Aktivrente“ nutzen möchte, wird kaum jemand aus dieser Altersklasse heute bereits wissen.

Die private Rentenversicherung – eine bewährte Alternative.

Die meisten der etwas Älteren haben sowieso – hoffentlich – ergänzend für den Ruhestand vorgesorgt. Insbesondere die private Rentenversicherung hat in dieser Hinsicht traditionell eine recht große Bedeutung. Zählt man die Riester-Rente sowie die Basis-Rente (beide staatlich gefördert) hinzu, bestehen derzeit über 45 Millionen Verträge.

Die private Rentenversicherung funktioniert unabhängig vom Staat, hat jedoch klare Vertragsregeln: regelmäßige Beiträge oder eine einmalige Zahlung, ein Garantiezins sowie eine garantierte Mindestrente mit möglichen Überschüssen.

Private Rente – sofort oder erst demnächst? 

Im Hinblick auf die eigene Altersvorsorge sind jene Mitte oder Ende 50 in einer vergleichsweise guten Lage, die bereits vor etlichen Jahrzehnten einen privaten Rentenvertrag abgeschlossen haben und diese seitdem ohne Unterbrechung mit monatlichen Raten besparen. Sie dürften sich heute an einem erfreulichen Versorgungskapital erfreuen. Mit 60, spätestens mit 65 Jahren, können sie dann bei den meisten Verträgen zwischen einer recht hohen Einmalzahlung, auch „Kapitalabfindung“ genannt, und einer lebenslangen Garantierente plus (Zins-)Überschussbeteiligung wählen.

Alternativ kann ein 60-Jähriger, der über ausreichend liquide Mittel verfügt, eine private Sofortrente abschließen. Dabei leistet er eine einmalige hohe Zahlung an die Versicherung und erhält im Gegenzug eine sofort beginnende, lebenslang garantierte monatliche Rente. Diese Rente wird zusätzlich durch Überschussbeteiligungen erhöht, ähnlich wie bei der klassischen aufgeschobenen privaten Rentenversicherung. Wer bis zum 60. oder 65. Lebensjahr eine aufgeschobene Rentenversicherung regelmäßig bespart hat und zusätzlich über größere Guthaben auf Tages- oder Festgeldkonten verfügt, ist in Bezug auf seine Altersvorsorge in einer komfortablen Situation.

Schauen wir uns nun an, welche Varianten der privaten Rentenversicherung zu Auswahl stehen. Es geht hier darum, wie die Versicherungsbeiträge investiert werden. Wichtig: Angelegt wird lediglich der sogenannte Sparanteil des Beitrags, der Rest wird für Vertriebs- und laufende Kosten verwendet. Verbraucherschützer geben den Sparanteil bei klassischen Rentenversicherungen mit 70 bis 90 Prozent des Beitrags an. Bei den anderen beiden Varianten könnte dieser Sparanteil aufgrund geringerer Kosten durchaus höher sein.

Produkt-Varianten bei der privaten Rentenversicherung.

Natürlich hat jeder seine eigenen Vorstellungen rund um die Geldanlage für die Altersversorgung. Der eine ist seit jeher ausgesprochen risikoscheu und geht grundsätzlich auf Nummer sicher. Ein anderer ist bereit, Risiken einzugehen, doch diese sollten nicht allzu ausgeprägt sein – quasi Risikoakzeptanz mit Handbremse. Ein Dritter wiederum ist bereit, bei seinen Investments, und eben auch bei der privaten Altersvorsorge, stark ins Risiko zu gehen.

Versicherer bieten für jede Risiko-Mentalität das passende Produkt: die klassische Rentenversicherung für alle, die in punkto Sicherheit keine Kompromisse eingehen wollen. Die fondsgebundene Rentenversicherung für Menschen, die den vergleichsweise hohen Renditechancen insbesondere an den weltweiten Aktienmärkten zuliebe Risiken eingehen. Und die hybride Rentenversicherung mit einer Kombination aus Sicherheit und Chancenorientierung.

Klassisch, fondsgebunden oder hybrid – welche Variante passt?

Was bedeutet dies nun für den Mitt- oder Endfünfziger? Dieser hat entweder bereits eine private Rentenversicherung, die er seit mehreren Jahrzehnten bespart. Oder er liebäugelt mit einer höheren Einmalzahlung, um daraus eine Sofortrente zu ziehen. Nehmen wir die „Sofortrente“ unter die Lupe und prüfen, welche der drei Varianten infrage kommen könnten.

Klassische Rentenversicherung: Da der Generation 50+ noch eine oder zwei Handvoll Jahre bis zum Beginn des Ruhezustands bleiben, steht Sicherheit oft im Fokus. Eine solche bietet die klassische Privatrente. Gleichwohl darf niemand Renditewunder von dieser erwarten. Denn derzeit beträgt der sogenannte Höchstrechnungszins bei Neuabschluss eines Versicherungsvertrags 1 Prozent. Die Gesamtverzinsung liegt zwischen 2 und 3 Prozent.

Jener Gesamtzins setzt sich zusammen aus der Garantieverzinsung und der Überschussbeteiligung. Die Höhe der Überschüsse ist (leider) nicht garantiert, weil sie von der Entwicklung an den Kapitalmärkten abhängt. Somit kann der Gesamtzins in den nächsten Jahren geringer oder auch höher ausfallen als der aktuelle Wert.

Gleichwohl ist die klassische Privatrente die wohl sicherste der drei genannten Varianten. Zu dem Preis, dass die Gesamtverzinsung durchaus eine Zeitlang unter der jeweils aktuellen Inflationsrate liegen kann und somit Kaufkraftverluste eintreten könnten.

Fondsgebundene Rentenversicherung: Diese Privatrenten-Variante ist allein für die Hartgesottenen aus der Generation 50+ geeignet. Aus gutem Grund: Wandert doch der Investmentanteil des (in der Regel hohen) Einmalbeitrags in Fonds. Zwar verbuchen Sofortrentner auf der Habenseite die vergleichsweise hohen Renditechancen insbesondere bei der Anlage in Aktienfonds. Wobei die Betonung auf „Chancen“ liegt. Doch negativ zu Buche schlägt, dass insbesondere die Aktienmärkte teils sehr deutlichen Schwankungen unterliegen, wie wir in den vergangenen Jahren – insbesondere seit der Corona-Pandemie – wiederholt erlebt haben.

Da will es gut überlegt sein, ob man sich fünf oder zehn Jahre vor Beginn des Ruhestandes einem solchen Risiko aussetzen möchte. Zumal die Privatrente mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit die gesetzliche Rente zumindest anreichern soll, um mögliche Versorgungslücken zu schließen.

Hybride Privatrente: Diese ist eine Kombination aus klassischer und fondsgebundener Privatrente. Frei nach dem Motto: ein wenig Sicherheit und ein wenig Renditechance. Diese Variante zielt auf jene angehenden Sofortrentner, die noch unentschlossen sind, ob sie auf Nummer sicher oder auf Risiko gehen möchten. 10 bis 15 Jahre vor dem Ruhestand ist dies ein möglicher Kompromiss bei der Sofortrente.

Tipp: Bekanntlich können die Kosten einer komplett oder teils fondsgebundenen Privatrente ein Renditekiller sein. Daher kann es sinnvoll sein, bei der hybriden Variante auf kostengünstige Indexfonds, so genannter ETFs (Exchange Traded Funds), zu setzen.

Sofortrente oder Kapitalabfindung?

Selbst wenn es bis zum Rentenbeginn noch einige Zeit dauert, sollten Sie schon einige Jahre zuvor prüfen, ob die Sofortrente oder Kapitalabfindung für Sie passen könnte – denn es gibt einiges zu bedenken. Da geht es etwa um die Hinterbliebenenversorgung, aber auch um die Planung des Lebens im Ruhestand.

Lebenslange Rente.

Die Privatrente ist letztlich eine Wette auf ein möglichst langes Leben. Je älter der Versicherte wird, desto mehr lohnt sie sich. Obwohl dank medizinischen Fortschritts heutzutage vieles möglich ist, weiß niemand, wie viel Zeit ihm noch bleibt. Damit die Privatrente bei frühzeitigem Ableben nicht zum Minusgeschäft wird, kann der Versicherte Vorkehrungen treffen.

Zum einen in Form einer sogenannten Rentengarantiezeit. Diese wird individuell mit dem Versicherer vereinbart und beträgt häufig fünf oder zehn Jahre. Manche Versicherungsunternehmen bieten spezielle Tarife zur Versorgung hinterbliebener Ehepartner und kindergeldberechtigter Kinder. Möglich ist dies insbesondere bei der staatlich geförderten Basis-Rente („Rürup-Rente“). Wichtig: Die vereinbarte Rentengarantiezeit sowie eine Hinterbliebenenversorgung können die Altersrente des Versicherten spürbar verringern.

Einmalige Kapitalabfindung.

Dank des Kapitalwahlrechts wird das gesamte Versorgungsvermögen in einem einzigen Betrag ausgezahlt. Der Versicherte muss in diesem Fall nicht mehr hoffen, dass er möglichst lange lebt, damit sich seine Privatrente bezahlt macht. In puncto Lebensqualität kann dies ein Vorteil sein. Denn sich in der Rente einen langgehegten Wunsch zu erfüllen – etwa eine mehrmonatige Weltreise oder einen Sportwagen –, davon träumen wohl viele.

Und falls eher Bescheidenheit Trumpf ist, wird das Rentenvermögen aus der Kapitalabfindung regelmäßig mehr – etwa auf einem attraktiv verzinsten Festgeldkonto. Nebenbei bemerkt: Abhängig vom Zinsniveau können die regelmäßigen Zinsen durchaus so hoch sein wie die Privatrente. Im Unterschied zu dieser findet bei der beschriebenen Strategie kein Kapitalverzehr statt.

Steuerliche Behandlung – das müssen Sie wissen.

Private Rentenzahlungen werden mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Ein klarer Vorteil für Privat-Rentiers. Die Höhe jenes Ertragsanteils hängt vom Alter des Versicherten bei Beginn der Rentenzahlung ab. Faustformel: Je älter der Versicherte bei erstmaliger Zahlung ist, desto geringer der Ertragsanteil. Wer mit 60 zum ersten Mal seine Privatrente erhält, muss davon nur 22 Prozent (= Ertragsanteil) versteuern. Erfolgt die erste Zahlung mit 65, beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent.

Beispiel: Bei 500 Euro monatlicher Privatrente, die der Versicherte erstmals im Alter von 63 Jahren erhält, sind nur 100 Euro steuerpflichtig, die restlichen 400 steuerfrei (Ertragsanteil 20 Prozent). Vorteilhaft ist überdies, dass Ruheständler in der Regel aufgrund des fehlenden Erwerbseinkommens einen niedrigeren Durchschnitts- und Grenzsteuersatz haben.

Etwas komplizierter ist die ganze Sache, falls sich der Versicherte für die Auszahlung des Versorgungskapitals entscheidet. Die gesetzlichen Vorgaben:

  • Bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren ist die Abfindung steuerfrei, falls der Vertrag vor dem 1.1. 2005 abgeschlossen wurde.
  • Bei Verträgen, die nach dem 31.12. 2004 abgeschlossen wurden, muss die Hälfte der Erträge versteuert werden.

Beispiel: Ein Privatrentner erhält eine Kapitalauszahlung von 100.000 Euro. Die Beitragszahlungen summieren sich auf 80.000 Euro. Somit hat die private Police alles in allem einen Ertrag von 20.000 Euro abgeworfen. Die Hälfte davon – 10.000 Euro – unterliegt wird mit dem persönlichen Steuersatz des Versicherten besteuert. Falls dieser 25 Prozent beträgt, bekommt das Finanzamt 2.500 Euro – das sind umgerechnet 2,5 Prozent von 100.000 Euro Kapitalabfindung.

Voraussetzung für diese vergleichsweise milde Besteuerung ist allerdings, dass die Auszahlung in das Steuerformular „Anlage KAP“ eingetragen wird. Hintergrund: Bei Fälligkeit ziehen Versicherungsunternehmen automatisch 25 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer von der Auszahlung ab. Über die „Anlage KAP", die bei der Einkommensteuererklärung eingereicht wird, kann sich der Versicherte zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen.

Fazit: Rechtzeitig planen und individuell entscheiden.

Eine private Rentenversicherung kann die gesetzliche Rente je nach persönlicher Situation sinnvoll ergänzen. Welche Variante optimal ist, hängt entscheidend von der individuellen Risikobereitschaft, der finanziellen Ausgangslage und persönlichen Zukunftsplänen ab. Frühzeitige Planung und Beratung helfen dabei, die beste Lösung zu finden.

Produktinformationen.

Das Tagesgeldkonto.

Sie möchten Ihr Geld flexibel anlegen? Mit unseren Tagesgeldkonten können Sie von Ihrem Girokonto flexibel umbuchen und sichern sich die Guthabenzinsen.

Der Plus Sparbrief.

Legen Sie Ihr Geld für eine vertraglich vereinbarte Laufzeit fest und profitieren Sie von festen Zinsen.

Die Digitale Vermögensverwaltung.

Verwalten Sie Ihr Vermögen ganz einfach online. Die Digitale Vermögensverwaltung unterstützt Sie rund um die Uhr und sorgt für ein aktives Risikomanagement.