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Das Tagesgeldkonto: Die flexible Geldanlage auch für Minderjährige.
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Tagesgeld-Zinsen für effektives Sparen.
Tagesgeldkonto ganz einfach eröffnen.
- Antrag direkt online ausfüllen und notwendige Dokumente uploaden.status: done
- Legitimation der gesetzlichen Vertreter per Video-Ident bzw. PostIdent in einer Postfiliale oder per eID vornehmen.status: done
- Geld auf dem Tagesgeldkonto anlegen.status: done
Bitte beachten Sie: Die Legitimationsdurchführung der gesetzlichen Vertreter gilt als Genehmigung für diese Kontoeröffnung und ist dadurch zwingende Voraussetzung für diese Kontoeröffnung, auch dann, wenn uns bereits eine gültige Legitimation vorliegt. Im digitalen Antragsprozess finden Sie Informationen darüber, welche Dokumente relevant sind und benötigt werden.
Fragen & Antworten zum Tagesgeldkonto.
Wer kann das Konto eröffnen?
Die Kontoeröffnung kann nur durch die gesetzlichen Vertreter bzw. Erziehungsberechtigen vorgenommen werden, aber nicht durch Großeltern oder andere Personen. Bei alleiniger Sorgeberechtigung ist ein entsprechender Nachweis erforderlich. Nach Kontoeröffnung kann selbstverständlich jede natürliche Person auf das Konto überweisen. Verfügungen sind nur durch die gesetzlichen Vertreter oder Vollmachtnehmer möglich.
Unterscheiden sich die Konditionen im Vergleich zum Tagesgeld für volljährige Personen?
Nein. Die Konditionen sind identisch. Handelt es sich bei dem Minderjährigen um einen Neukunden, stehen ihm in den ersten sechs Monaten die Plus Konto TopZins-Konditionen zu.1
Steht minderjährigen Personen ein eigener Freistellungsbetrag zu?
Ja. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Erhält die minderjährige Person einen Zugang zum Online-Banking?
Minderjährigen Kontoinhabern wird der Online-Banking-Zugang nicht automatisch zur Verfügung gestellt. Zugangsdaten können die gesetzlichen Vertreter formlos beantragen; Voraussetzung ist die Vollendung des 7. Lebensjahres.