Auf Internetseiten, per E-Mail (siehe "Was sind Geldwäschemails?") und sogar mit Stellenanzeigen in Tageszeitungen sprechen unseriöse Anbieter gezielt Inhaber von Bankkonten in Deutschland an, um sie für eine Tätigkeit als "Finanzagent" zu gewinnen. Die angebotene Tätigkeit als "Finanzagent" besteht darin, über das eigene Konto Zahlungen Dritter entgegenzunehmen und diese nach Abzug einer versprochenen Provision möglichst schnell per Bargeldversand (z. B. WesternUnion, ReiseBank, ...) an eine im Ausland befindliche Person zu überweisen. Die auf das Konto des Finanzagenten eingehenden Gelder stammen dabei meist von Dritten, die Opfer betrügerischer Handlungen geworden sind (Phishing-Opfer - siehe "Was ist Phishing?").
Juristische Konsequenzen
Mit dieser Tätigkeit begibt sich der "Finanzagent" in den Bereich der gewerblich betriebenen Geldwäsche. Er kann also, neben der zivilrechtlichen Inanspruchnahme, auch strafrechtlich belangt werden. Wer sich auf solche Angebote einlässt, begibt sich in den Kreis des organisierten Verbrechens.Sollten Sie unbeabsichtigt in eine solche Situation gelangen, wenden Sie sich sofort an die Polizei.Informationen zum Thema Finanzagent finden Sie auch in der Broschüre "Tätigkeit als Finanzagent" vom Bundesverband Deutscher Banken.
Sollten Sie unbeabsichtigt in eine solche Situation gelangen, wenden Sie sich sofort an die Polizei.
Informationen zum Thema Finanzagent finden Sie auch in der Broschüre "Tätigkeit als Finanzagent" vom Bundesverband Deutscher Banken.
Broschüre "Tätigkeit als Finanzagent" (593,6 KB)