Das Festgeldkonto für Minderjährige: Vorteile auf einen Blick.
Ein Festgeldkonto kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, Geld für Minderjährige planbar anzulegen. Gerade wenn ein bestimmter Betrag über einen festen Zeitraum zurückgelegt werden soll – etwa für spätere Ausgaben oder Wünsche – profitieren Sie von stabilen Rahmenbedingungen und klar kalkulierbaren Zinsen.
- Laufzeitabhängige, feste Zinssätze für eine verlässliche Planung
- Individuelle Anlagebeträge ab 2.500 Euro
- Laufzeiten von 90 bis 359 Tagen
- Feste Zinsen ohne Kursschwankungen
- Zinsgutschrift zum Laufzeitende
- Kostenlose Kontoführung
Die Eröffnung eines Festgeldkontos für Minderjährige ist nur durch die gesetzlichen Vertreter möglich und setzt ein bestehendes Tagesgeldkonto (Plus Konto) im Namen des Kindes voraus.
Die Sicherheit Ihres Geldes ist für uns besonders wichtig. Erfahren Sie mehr zur Einlagensicherung.
Festgeld-Zinsen für Minderjährige: Konditionen im Überblick.
Für den Anlagebetrag Ihres Kindes profitieren Sie von einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit – ideal, um frühzeitig und planbar für die Zukunft vorzusorgen.
Minderjährigen-Festgeld eröffnen.
Ein Festgeldkonto für Minderjährige kann ausschließlich in Kombination mit einem bestehenden Tagesgeldkonto (Plus Konto) eröffnet werden. Je nachdem, ob bereits ein Plus Konto für Ihr Kind vorhanden ist, unterscheidet sich der Ablauf.
So funktioniert die Eröffnung Schritt für Schritt:
Plus Konto bereits vorhanden.
1. Bestehendes Tagesgeldkonto (Plus Konto) bereithalten und Festgeldkonto telefonisch beantragen.
2. Wunschbetrag auf dem Festgeldkonto anlegen.
Ohne bestehendes Plus Konto.
1. Tagesgeldkonto (Plus Konto) für Ihr Kind eröffnen.
2. Festgeldkonto telefonisch beantragen.
3. Wunschbetrag auf dem Festgeldkonto anlegen.
Fragen & Antworten zum Minderjährigen-Festgeldkonto.
Wer kann ein Festgeldkonto für Minderjährige eröffnen?
Die Kontoeröffnung kann nur durch die gesetzlichen Vertreter bzw. Erziehungsberechtigen vorgenommen werden, aber nicht durch Großeltern oder andere Personen. Bei alleiniger Sorgeberechtigung ist ein entsprechender Nachweis erforderlich. Nach Kontoeröffnung kann selbstverständlich jede natürliche Person auf das Konto überweisen. Verfügungen sind nur durch die gesetzlichen Vertreter oder Vollmachtnehmer möglich.
Gibt es Unterschiede zwischen Festgeld für Kinder und Festgeld für Erwachsene?
Nein, die Konditionen für ein Festgeldkonto sind in der Regel identisch – unabhängig davon, ob es sich um Minderjährige oder volljährige Personen handelt. Unterschiede bestehen meist nur im Prozess der Kontoeröffnung, da diese bei Minderjährigen über die Eltern erfolgt.
Steht minderjährigen Personen ein eigener Freistellungsbetrag zu?
Ja. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Kann ein Kind ein Festgeldkonto selbst verwalten oder Online-Banking nutzen?
Minderjährigen Kontoinhabern wird der Online-Banking-Zugang nicht automatisch zur Verfügung gestellt. Soll Ihr Kind dennoch eigene Zugangsdaten erhalten, setzen Sie sich gern mit unserem Kundenservice in Verbindung. Voraussetzung ist die Vollendung des 7. Lebensjahres.
Wir erklären Ihnen unser Produkt ohne Barrieren!
Laden Sie sich das barrierefreie Produkterläuterungsblatt zum Festgeldkonto herunter.
Dort finden Sie die Informationen über wesentliche Vertragsinhalte des Produkts beziehungsweise der Dienstleistung.