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Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung hilft im Fall der Fälle.
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- Umfangreicher Versicherungsschutz
- Schadenmeldung rund um die Uhr
Welches Tier benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung?
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Fragen & Antworten rund um die Tierhalter-Haftpflicht.
Wo kann ich einen Schaden der Tierhaftpflicht melden?
In Ihrem Digitalen VersicherungsOrdner können Sie an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr einen Schaden melden. Einfach einloggen und in der Detailansicht Ihres Vertrages den Service „Schaden melden“ auswählen.
Wer ist bei der Tierhalter-Haftpflicht versichert?
Versichert sind Sie als Tierhalter. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie, sondern auch Miteigentümer, Mithalter und gegebenenfalls Reiter des versicherten Vierbeiners.
Wo besteht der Versicherungsschutz?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland wird Schutz gewährt.
Welche Schäden werden in der Tierhalter-Haftpflicht nicht abgedeckt?
Schäden und Eigenschäden, die durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt werden, sind nicht durch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Brauche ich für jedes Tier eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Nicht jedes Tier muss versichert werden. Kleintiere wie zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen oder Vögel benötigen keine Versicherung. Bei Hund, Katze, Pferd oder Esel sieht das jedoch anders aus. Hier ist für jedes einzelne Tier eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung notwendig, da mit mehr als einem Tier das Schadensrisiko steigt. Eine Ausnahme besteht bei Nachwuchs: Dieser ist ab Geburt bis zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres mitversichert.