Wo finde ich Hilfe rund um das Thema business banking online?
Zu sämtlichen Angelegenheiten zu oben genanntem Thema erreichen Sie unsere technische Hotline unter der Telefonnummer: 0531-212-1709 oder per Mail: tbsadmin@vwfs.com
Wie erhalte ich eine Bestätigungserklärung gem. § 83 SGB IV?
Sie können sich Ihre Bescheinigung zur Einhaltung der geltenden Vorschriften über Eigenkapital und Liquidität hierherunterladen.
Welche Besonderheit gibt es für Termingelder von Firmenkunden beim freiwilligen Einlagensicherungsfonds?
Einlagen von nichtfinanziellen Unternehmen, Unternehmen und Institutionen, die gesetzlich Einlagenschutz benötigen, Organisationen ohne Erwerbszweck, die vorrangig gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig werden und Berufsorganisationen und Verbänden ohne Erwerbszweck werden nur dann gesichert, wenn die Einlage eine Laufzeit von maximal 12 Monaten hat. Nähere Informationen siehe unter § 6 Abs. 3 des Status des Einlagensicherungsfonds.
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